Ich verteidige Sie persönlich. Von der ersten Vorladung bis zum Urteil. Diskret, erfahren, jederzeit erreichbar.
Ich bin rund um die Uhr für Sie erreichbar. Auch nachts, am Wochenende, an Feiertagen.
Sie wissen ab dem ersten Anruf, was als nächstes passiert. Kein Formularkrieg, keine Wartezeit.
Direkt, ohne Umwege. Wochentags 9-19 Uhr, im Notfall rund um die Uhr.
Sie schildern Ihre Lage. Ich höre zu, ordne ein und sage Ihnen sofort, was rechtlich möglich ist.
Ich entwickle Ihre Verteidigungsstrategie und setze sie um. Jeden Schritt stimme ich mit Ihnen ab.
Ich vertrete keine Großmandate und keine Kollektive. Ich verteidige Menschen. Mit voller Aufmerksamkeit, klarer Sprache und ohne Umwege.
Während des gesamten Verfahrens bin ich Ihr direkter Ansprechpartner. Jeden Schritt und jede Strategie stimme ich gemeinsam mit Ihnen ab.
Ich vertrete Sie ausschließlich in strafrechtlichen Verfahren. Keine Mandate außerhalb. Diese Fokussierung ist Ihr Vorteil: Tiefe, Erfahrung und volle Aufmerksamkeit für Ihren Fall.
Ich verteidige Sie im Ermittlungs- und Hauptverfahren, in der Untersuchungshaft, bei Vorladungen und als Pflichtverteidiger. Vertretung unter anderem bei Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug sowie Körperverletzungs- und Tötungsdelikten.
Ich verteidige Sie bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dem Arzneimittelgesetz (AMG) und dem Konsumcannabisgesetz (KCanG). Vom einfachen Besitz über unerlaubten Anbau, Herstellung, Handeltreiben und Ein- oder Ausfuhr bis hin zum Vorwurf des bewaffneten bandenmäßigen Handels.
Sie können die Vollmacht direkt online ausfüllen und unterschreiben. Kein Drucken, kein Scannen. Mit einem Tap senden Sie die fertige PDF an die Kanzlei.
Sobald Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten, sollten Sie einen Strafverteidiger einschalten – noch bevor Sie eine Aussage machen. Frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden, die sich später nicht mehr korrigieren lassen. Als Fachanwalt für Strafrecht in Frankfurt berate ich Sie sofort und vertraulich.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens und werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung berechnet. Im Erstgespräch kläre ich transparent, welche Kosten auf Sie zukommen.
Machen Sie keine Aussage, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – nutzen Sie es. Rufen Sie mich an, im Notfall auch am Wochenende oder nachts. Ich berate Sie sofort und begleite Sie auf Wunsch zur Vernehmung.
Ja. Über meine Notfall-Nummer bin ich 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar – auch an Feiertagen. Bei Festnahme oder Untersuchungshaft handle ich sofort: Ich beantrage Haftprüfung, besuche Sie in der Justizvollzugsanstalt und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden.
Ich bin ausschließlich auf Strafrecht spezialisiert. Meine Schwerpunkte sind: Allgemeines Strafrecht (Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Raub), Betäubungsmittelrecht (BtMG), Verkehrsstrafrecht (Trunkenheit, Fahrerflucht, Gefährdung) und Internetstrafrecht. Keine Mandate außerhalb des Strafrechts.
Im Erstgespräch – telefonisch oder persönlich – besprechen wir Ihren Fall vertraulich. Ich prüfe die Sachlage, erkläre Ihre Optionen und die zu erwartenden Kosten. Wenn Sie sich für die Verteidigung entscheiden, können Sie die Strafprozessvollmacht direkt über diese Website digital ausfüllen und unterschreiben.